Home
DE | IT | EN

Service

 
Fischen
Fischen am noch jungen Hinterrhein ist erholsam wie eine Wellnesskur. Da ist's echt egal, wenn keiner anbeisst!
Die Fischsaison im Kanton Graubünden dauert vom 1. Mai bis zum 15. September. Für die Ausübung dieses Sportes ist ein Patent erforderlich. Dieses gibt es in Form eines Tages-, Wochen-, Monats- oder Jahrespatentes.

Bitte beachten Sie die diversen Regelungen, welche für Fischerinnen und Fischer in Graubünden gelten.


InfoBox

Alle Detailinfos zur Fischerei im Kanton Graubünden (u.a. Bezugsstellen für Patente, Gebühren, etc.) finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Amtes für Jagd und Fischerei Graubünden. Klicken Sie hier.



Detailkarte einblenden
 
Kontakt Informationen
Gästeinformation Viamala
Bodenplatz
7435 Splügen
Tel. +41 (0)81 650 90 30
Fax +41 (0)81 650 90 31
info@viamala.ch
www.viamala.ch
Weitere Angebote in